Ausbildung zum Staplerfahrer/in in 2-Tages-Seminar

oder die gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz, § 4 DGUV Vorschrift 1 und § 9 Betriebssicherheitsverordnung vorgeschriebene jährliche Unterweisung für alle Staplerfahrer mit gültigem Staplerschein.